Das zuständige Landratsamt kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Revierinhaber von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher bestätigen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Untere Jagdbehörde zuständig (siehe Hinweis).
Die Aufgabe der bestätigten Jagdaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Jagdregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.
Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Wildbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
Erforderliche Unterlagen:
- die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
- 1 Kopie des gültigen Jagdscheins
- 1 neues Lichtbild
Grundlage:
- § 25 BJagdG (Bundesjagd-Gesetz)
- Art. 40 und 41 BayJG (Bayerisches Jagdgesetz)
- § 23 AVBayJG (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz)